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Eine Politik, die Schächten zulässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz!

Herausgegeben von in Tierschutz ·
Ein barbarischer Ritus, der nicht mehr ins 21. Jahrhundert gehört. Tierquälerei für Religion: Nein, danke!

Beim Schächten wird einem Tier (Schafe, Ziegen und Rinder) bei vollem Bewusstsein mit einem scharf geschliffenen Messer die Halsschlagadern, die Luft- und Speiseröhre sowie die daneben befindlichen Nervenstränge bis zur Wirbelsäule durchtrennt. Die betroffenen Tiere leiden insbesondere bei nicht fachgerechter Durchführung unter extrem starken Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Der Tod tritt durch Verbluten ein.

Leider ist Schächten ein traditioneller Bestandteil vieler Religionen. Bei der muslimischen Halal-Schlachtung müssen die Tiere beispielsweise nach Mekka ausgerichtet sein und dürfen nur von einem Muslim geschlachtet werden. Auch Anhänger jüdischen Glaubens praktizieren nach dem jüdischen Ritus das Schächten.

Bei einer “normalen Schlachtung” sterben die Tiere ebenfalls durch Verbluten. Hier werden jedoch durch eine zuvor ausgeführte Betäubung (Bolzenschuss ins Gehirn, Elektroschock oder mittels Gas; insofern sie 100 % wirken) das Schmerzempfinden und die Wahrnehmung des Tieres ausgeschaltet.

In der BRD ist die Betäubung aus Tierschutzgründen nach § 4 a Tierschutzgesetz grundsätzlich vorgeschrieben. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Menschen, denen ihre Religion das Schächten von Tieren “zwingend vorschreibt”, können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz lehnt das betäubungslose Schlachten strikt ab. Es ist eine grausame Tierquälerei und ein archaischer Ritus, der im 21. Jahrhundert nichts verloren hat. Wir fordern ein generelles Schächtverbot – ohne Ausnahmeregelungen! Wir fordern ferner, ein striktes Importverbot für Fleischprodukte von geschächteten Tieren. Wir sind weder ausländerfeindlich noch antisemitisch; wir stellen diese Forderung lediglich für die Opfer, die ihre Anklage gegen diese barbarische Tradition nicht selbst vertreten können.




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